ZUSTĂNDIGKEITEN
des Commercial CourtDen Commercial Court Celle bilden zwei Senate. Der erste Senat ist auf Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Fßr andere wirtschaftsrechtliche Verfahren wie etwa kartellrechtliche oder energierechtliche Streitigkeiten ist der zweite Senat zuständig. Die langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung der Richterinnen und Richter bietet den Parteien ein schnelles, effiziente und an ihren Bedßrfnissen orientiertes Verfahren.
DIE ZUSTĂNDIGKEITEN DES COMMERCIAL COURT
Wann ist der Commercial Court beim Oberlandesgericht Celle zuständig?
Die Zuständigkeit des Commercial Court Celle in erster Instanz kĂśnnen die Parteien stillschweigend oder ausdrĂźcklich ab einem Streitwert von 500.000 Euro vereinbaren. Dabei kann es sich zum Beispiel um BĂźrgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern (§ 14 BGB), Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen sowie Streitigkeiten zwischen Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats handeln.Â
In welchen weiteren Fällen ist der Commercial Court Celle zuständig?
In diesen Rechtsgebieten wird der Commercial Court auch zuständig, wenn der Kläger dies in der Klageschrift beantragt hat und der Beklagte sich in der Klageerwiderung rĂźgelos darauf einlässt (§ 119b Abs. 2 Satz 3 GVG). Die ausschlieĂliche Zuständigkeit eines Landgerichts oder ein sonstiger ausschlieĂlicher Gerichtsstand stehen der Zuständigkeit des Commercial Court nicht entgegen (§ 119b Abs. 1 Satz 3 GVG).
Was ist von der erstinstanzlichen Zuständigkeit ausgenommen?
Ausgenommen von der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Commercial Courts sind Streitigkeiten Ăźber die Wirksamkeit oder RechtmäĂigkeit von BeschlĂźssen von Gesellschaftern oder Gesellschaftsorganen, Verfahren nach § 71 Abs. 2 Nr. 4 GVG oder nach § 375 FamFG (§ 119b Abs. 1 Satz 4 GVG) und Streitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts sowie Streitigkeiten Ăźber AnsprĂźche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 119b Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2 GVG).
In der zweiten Instanz ist der Commercial Court zuständig fßr die Rechtsmittel der Berufung und Beschwerde gegen Entscheidungen der Commercial Chamber bei dem Landgericht Hannover.