COMMERCIAL CHAMBERS
in NiedersachsenDie Commercial Chambers in Niedersachsen bei den Landgerichten Hannover, Braunschweig und Osnabrück können ab einem Streitwert von 100.000 Euro von den Parteien angerufen werden. Die Streitwertgrenze liegt damit zwischen der des Commercial Court (500.000 Euro) und der allgemeinen streitwertabhängigen Zuständigkeit der Landgerichte (mehr als 5.000 Euro).
Die Zuständigkeiten der Commercial Chambers
Wann sind die Commercial Chambers zuständig?
Die Commercial Chambers sind im ersten Rechtszug bei entsprechender Vereinbarung der Parteien zuständig für die folgenden Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 100.000 Euro: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern (§ 14 BGB), Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen, Streitigkeiten zwischen Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats.
Was ist ausgenommen von der erstinstanzlichen Zuständigkeit?
Ausgenommen von der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Commercial Chambers sind damit Verfahren nach § 119b Abs. 1 Satz 4 GVG sowie nach § 119b Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2 GVG.
Die sachlichen Zuständigkeiten der Commercial Chambers und des Commercial Courts und die davon ausgenommenen Streitigkeiten sind also identisch.
Kontaktdaten der Commercial Chambers
Landgericht Hannover
Landgericht Braunschweig
Adresse und Anschrift:
Münzstraße 17
38100 Braunschweig